Der Bedarfs- und Entwicklungsplan beantwortet die zentrale Frage: Wie viel Feuerwehr braucht die Gemeinde? Er ist eine objektive, nachvollziehbare Bedarfserhebung an Personal, Gebäuden, Fahrzeugen und Geräten und schützt die Kommune zugleich vor Unterdimensionierung und vor willkürlicher Überdimensionierung. Damit schafft er Rechtssicherheit für die Gemeinde, sichert die Qualität der Feuerwehr und bildet die Grundlage für Personal- und Investitionsplanung sowie für Fördermittel.
Die Aufstellung und Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung ist für die Gemeinden eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Die Pläne sind alle zehn Jahre oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse fortzuschreiben.